(Wieder)Eintritt in die Ev. Kirche
Sie überlegen, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten?
Darüber freuen wir uns! Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über eine Kirchengemeinde, normalerweise die Ihres Wohnortes. Ob Sie im Gebiet der Ev. Emmaus-Kirchengemeinde wohnen, können Sie hier nachschauen oder im Gemeindebüro erfragen.
Auch wenn Sie nicht in unserer Gemeinde wohnen, aber eine besondere Bindung zur Emmaus-Gemeinde haben oder am Gemeindeleben teilnehmen, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme in Ihre "Wunschkirchengemeinde" beantragt werden. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Voraussetzung ist die Taufe
Als Voraussetzung für eine Aufnahme in die evangelische Kirche gilt die Taufe. Meist werden in den großen christlichen Kirchen die Kinder getauft, aber Erwachsenentaufen finden inzwischen immer häufiger statt. Taufen - egal, ob von Kindern oder Erwachsenen - werden in unserer Gemeinde im Sonntagsgottesdienst vollzogen.
Die Taufe ist einmalig. Sollten Sie schon getauft sein und wieder in die Kirche eintreten wollen, werden Sie nicht erneut getauft - auch wenn Sie zum Beispiel in einer katholischen Kirche getauft wurden.
(Die Taufe welcher Christlichen Kirchen genau von der EKD anerkannt werden, können Sie in der »Magdeburger Erklärung« zur wechselseitigen Taufanerkennung nachlesen. Dazu gehören neben der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe und andere evangelische Kirchen. In Zweifelsfällen fragen Sie bitte im Gemeindebüro nach.)
Welche Schritte sind nötig?
Wer über einen Kirchen(wieder)eintritt nachdenkt, kann gerne Kontakt mit einem/r Pfarrer/in unserer Gemeinde aufnehmen. Welcher Pfarrer für den Bezirk, in dem Sie wohnen zuständig ist, sehen Sie hier. Bei einem anschließenden Gespräch können offene Fragen und eventuelle Zweifel besprochen werden.
Wenn Sie bereits getauft sind und wieder in die Kirche eintreten wollen, können Sie schnell und direkt in der Kircheneintrittsstelle des Kirchenkreises Herford aufgenommen werden.
Zurzeit ist dies leider nur nach vorheriger Terminabsprache möglich: Tel. 05221 70588 oder 05221 15819 oder per Mail johannes.beer@herfordmitte.de. Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Außerdem möglichst Ihre Taufurkunde und Austrittsbescheinigung .
Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Kirchenmitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen 8.354 Euro (alleinstehend) bzw. 16.708 Euro (zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten) nicht übersteigt, zahlen keine Kirchensteuer. Daher gibt es viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Kinder und Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:
- Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erfolgt eine automatische Meldung durch die Kirchengemeinde an die Kommune. Sie müssen also weder zum Finanzamt gehen noch den Arbeitgeber informieren.
- Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie den Eintritt dem Finanzamt melden. In diesem Fall erfolgt keine Meldung durch die Kirchengemeinde. Nur so ist im nächsten Jahresausgleich eine (auch rückwirkende) Kirchensteuerberücksichtigung gewährleistet.
Wenn Sie gerne mehr darüber wissen wollen, wie die Kirche Ihre Kirchensteuer einsetzt, können Sie sich hier informieren. Oder Sie kommen einfach in einen unserer Gottesdienste oder besuchen eine Gemeindeveranstaltung und schauen sich "live" an, wozu wir die uns zugewiesenen Kirchensteuermittel einsetzen.